27-Jähriger gesteht Vergewaltigung auf Fasnet

 

Landgericht Hechingen

HECHINGEN. Mit einem Schuldeingeständnis und einer Bewährungsstrafe endete vor dem Landgericht das Berufungsverfahren gegen einen 27-Jährigen aus Geislingen ...

SIEHE AUCH: Vergewaltigung - Prozess wird neu aufgerollt

Mit neuem Verteidiger war der Mann gegen das Urteil vom Januar des Amtsgerichts Hechingen in die Berufung gegangen. Damals war er vom Schöffengericht für schuldig gesprochen worden, am Rande einer Fasnetsveranstaltung in Geislingen im März 2011 eine ihm flüchtig bekannte 21-Jährige massiv sexuell bedrängt und schließlich vergewaltigt zu haben. Er war zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Damals hatte der Verurteilte die Tat noch vehement abgestritten und behauptet, von der Frau zum Sex aufgefordert worden zu sein und sich selbst als "Opfer" dargestellt.

Dass er gestern ein umfassendes Geständnis ablegte und sich unter Tränen bei der jungen Frau entschuldigte, gebe dem "Ganzen einen ganz anderen Anstrich", betonte die Vorsitzende Richterin. Für diesen Fall hatte sich die Strafkammer mit der Verteidigung, dem Staatsanwalt und der Nebenklägerin auf eine Verständigung zwar nicht über das Urteil, aber über das mögliche Strafmaß geeinigt. Dieses lautete schließlich zwei Jahre auf drei Jahre Bewährung. Eine solche Absprache sei zwar für ein "Strafverfahren nicht typisch, aber möglich", räumte die Richterin ein. Das Urteil beinhaltet weiter ein Schmerzensgeld von 6000 Euro an das Opfer.

"Ein Nein bleibt ein Nein", begründete die Richterin das Urteil. Wenn aus "Zärtlichkeit eine Aufdringlichkeit wird und diese sich in Gewalt fortsetzt, sprechen wir von Vergewaltigung". Die Strafkammer ging somit davon aus, dass es sich bei der Tat nicht nur um eine Nötigung gehandelt hatte.

"Ohne Alkohol wäre diese Tat so nie geschehen"

Nicht auszuschließen sei eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund seiner Alkoholisierung, hieß es weiter. Die Tat habe deutlich Enthemmungszüge gezeigt, hatte zuvor der Staatsanwalt festgestellt: "Ohne Alkohol wäre diese Tat so nie geschehen." Mildernd wirkte sich auch die gute Sozialprognose des Angeklagten aus. "Ihr Geständnis wirkt glaubhaft. Man kann Ihnen eine Bewährung geben und wir gehen davon aus, da passiert nichts mehr", lautete die Begründung der Richterin.

"Ja, es stimmt so", hatte der Angeklagte zuvor mit tränenerstickter Stimme den Tathergang entsprechend der Anklageschrift zugegeben und sich bei der Angeklagten entschuldigt. Auch sein Leben sei seit dem Tatvorwurf "auf den Kopf gestellt".

Er sei mittlerweile von seinem Dienst bei der Feuerwehr suspendiert, seine Beziehung sei in die Brüche gegangen, und er habe sich aus dem Leben "sehr zurückgezogen", fügte er dem Geständnis hinzu.

Das Schuldeingeständnis war für die Nebenklägerin ausschlaggebend für eine Einigung. "Uns war nicht wichtig, dass Sie möglichst lange im Knast landen, sondern dass Sie eingestanden haben, dass die Schuld bei Ihnen und nicht beim Opfer liegt", sagte deren Vertreterin. Wie es der jungen Frau heute geht, war an deren Reaktion im Gerichtssaal abzulesen. Als die Sprache auf die aktuellen Folgen der Tat kam, brach sie in Tränen aus.

Die Befragung fand schließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dass mit dem Geständnis auch "Rechtsfrieden" in der Öffentlichkeit einkehren werde, hofft der Verteidiger. Auch die Richterin hatte mehrmals angedeutet, dass in der öffentlichen Diskussion um den Fall und das Urteil "über die Stränge geschlagen" worden sei – auch und gerade in den "derben, frivolen und parteiischen Beiträgen auf Facebook", wo alle wüssten, "wer die Guten und wer die Bösen sind", stellte die Richterin fest.

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