Mit fremder EC-Karte durch Spielhallen gezogen
DONAUESCHINGEN. Ein 19-jähriger Türke und ein gleichaltriger Italiener fanden eine EC-Karte samt Pin und hoben munter Geld ab. Jetzt stehen die zwei Männer wegen Betrugs vor Gericht ...
Was macht man mit Geldbörse und EC-Karte, die man auf der Straße findet? Sicherlich nicht zum eigenen Vergnügen 5200 Euro abheben. Weil sie dieser Verlockung nicht widerstehen konnten, mussten sich zwei Donaueschinger vor dem Villinger Jugendschöffengericht verantworten.
Die zwei heute 20-jährigen Angeklagten ersparten am Dienstag Jugendrichter Hans-Joachim Schleusener jene Räuberpistole, die sie bei der Vernehmung durch die Donaueschinger Polizei zunächst zum Besten gegeben hatten: Ein an die zwei Meter langer Kerl hätte sie mit einer Waffe dazu gezwungen, mit der Scheckkarte in Bankinstituten und diversen Spielhallen der Donaustadt Geld abzuheben.
Zettel mit der dazu gehörenden Pin
Nun zu den tatsächlichen Ereignissen im Februar dieses Jahres in Donaueschingen. Dem damals 19-jährigen Türken und gleichaltrigen Italiener wird vorgeworfen, eine auf der Straße liegende Geldbörse aufgehoben und diese nicht zurückgegeben zu haben. Stattdessen freute man sich über die beiden Scheckkarten und einen Zettel mit der dazugehörenden Pin.
Der Geschädigte, ein ehemaliger Finanzberater, räumte seinen Leichtsinn vor Gericht ein. »Pin und Scheckkarte gemeinsam aufbewahrt zu haben, das war schon ein Fehler.« So hoben die beiden Angeklagten munter immer wieder Geldbeträge ab, bei einer Summe von mehr als 5000 Euro war dann Feierabend. Beide Männer kommen aus auseinandergerissenen Familien und haben auch alles andere als eine geradlinige Schulkarriere hinter sich. Zunächst nahm der junge Türke die gesamte Schuld auf sich.
Sein Kumpel habe erst viel später davon erfahren, dass er das Geld von einem fremden Konto abgebucht habe. Eine Geschichte, die der Italiener so bestätigte, »ich habe kein Geld bekommen«, die aber Richter Schleusener in die Rubrik »Lügenmärchen« verwies. Auf seine Frage hin, was er den mit dem vielen Geld gemacht habe, antwortete der 20-Jährige: Freunde zum Essen und Trinken eingeladen, Zigaretten ...
Für den Richter wie die beiden Schöffen eine unzureichende Antwort. Nicht ausreichend geklärt wurde auch eine andere dubiose Sache: Bei dem jungen Italiener wurden 800 Euro in 200-Euro-Scheinen sichergestellt. Der 20-Jährige stritt aber ab, dass diese Summe irgendetwas mit dem Scheckbetrug zu tun hätte. Das Geld habe er abgehoben, um die Pacht für die Wirtschaft seines Vaters bereit zu halten.
Zum großen Erstaunen von Jugendrichter und Staatsanwalt versicherte er treuherzig, dass die Eigentümerin der Wirtschaft die Pachtsumme stets persönlich in der Gaststätte abholen würde. »Solche Beträge überweist man doch normalerweise«, wunderte sich der Schleusener. Diese Frage soll nun bis zum 8. Dezember geklärt sein, wenn die Verhandlung forgesetzt wird.

Geschrieben von: Schwarzwälder Bote
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