Marihuana durch Küsse weitergegeben

ROTTWEIL. Unter anderem deshalb, weil sie Haschisch in die JVA Oberndorf geschmuggelt hat, musste sich eine 20-Jährige gestern vor dem Landgericht verantworten ...
Es gibt sie, die "falschen Freunde", und einer jungen Frau wurde ihrer mehr und mehr zum Problem. Sie ist so um die 20, kam vor ein paar Jahren mit der Mittleren Reife in der Tasche nach Rottweil und wollte hier ihr Leben in die Hand nehmen. Genauer gesagt, hatte sie mit der Entscheidung, hier eine Lehre zu beginnen und deshalb der Heimat den Rücken zu kehren, schon damit angefangen. Jetzt hat sie Eigentums- und Drogendelikte in ihrer Akte stehen. Aktuell acht Monate Jugendstrafe.
Die brummte ihr die erste Große Jugendkammer am Rottweiler Landgericht am Mittwoch auf. Geplant war das freilich ganz anders. Zugrunde lag ein Urteil wegen Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Das Amtsgericht hatte festgestellt, dass sie am Handel mit Marihuana, den ihr Freund regelmäßig betrieb, durchaus beteiligt war. Außerdem weisen Ermittlungen der Polizei darauf hin, dass sie Haschisch in die JVA Oberndorf geschmuggelt – und dort mittels Küssen übergeben hat.
Als man sie in der JVA Villingen wegen des Verdachts, sie wende diese Vorgehensweise auch dort an, kontrollierte, soll sie etwas geschluckt haben, erinnert sich eine Beamtin, der Polizist, der die Ermittlungen leitete, kann diese Beobachtung selbst nicht bestätigen.
Schärfe im Umgangston
Es steht nicht zum Besten mit dem Verhältnis zwischen der jungen Frau, die trotz Schwierigkeiten, für die sie nichts kann, ihre Ausbildung inzwischen abgeschlossen hat, und der Polizei. Das kann man vielleicht verstehen. Ungewohnt ist allerdings die Schärfe im Umgangston. In einem anderen Verfahren soll es sogar eine offene Provokation gegeben haben.
Dass sich in so einem Komplex nicht nur eine Merkwürdigkeit findet, verwundert dagegen nicht. Im Amtsgerichtsprozess hatte ein Zeuge noch zu Gunsten der Frau ausgesagt, die Inhalte in einem Schreiben aber revidiert. Er ist inzwischen wegen Falschaussage verurteilt. Ausgerechnet er sollte nun wieder für die Angeklagte aussagen. Die Verteidigung bestand auf die Vernehmung, weshalb er gestern anreiste – und den Inhalt des Schreibens bestätigte.
Damit wurde es dünn für einen Freispruch, und weil die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt hatte, konnte das Verfahren für die junge Frau auch nach hinten losgehen – was letztendlich geschah. Das Resultat: Ihre Berufung wurde verworfen, das alte Urteil abgeändert und eine höhere Strafe, deren Vollstreckung gleichwohl zur Bewährung ausgesetzt wird, verhängt.

Geschrieben von: Bodo Schnekenburger
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