13-Jährige bekommt Cola- Weizen: Anzeige
EPFENDORF-TRICHTINGEN. Weil sie einer 13-Jährigen anstandslos ein Cola-Weizen ausgehändigt hat, muss die Bedienung eines Festes jetzt mit einer Anzeige rechnen ...
Auf dem Festgelände in Trichtingen fiel einer Polizeistreife am Samstagabend kurz vor Mitternacht ein junges Mädchen mit einem Cola-Weizen in der Hand auf. Die Überprüfung ergab, dass das Kind erst 13 Jahre alt war und von einem Erziehungsberechtigten zum Bierholen geschickt worden war.
Eine Bedienung hatte der 13-Jährigen anstandslos und ohne nach dem Alter zu fragen den Bier-Mix verkauft. Die Bedienung muss nun mit einer Anzeige rechnen.
Kinder an den Alkohol "heranführen"?
Weiter bemerkten die Polizisten einen 14-Jährigen, der bereits ein Cola-Weizen getrunken und sich gerade - mit Billigung eines Elternteils - ein zweites bestellt hatte. Der Erziehungsberechtigte war der Meinung, Kinder müssen an den Alkohol "herangeführt" werden. Das Jugendschutzgesetz hingegen erlaubt Bier- und Weingetränke erst ab 16, branntweinhaltige Getränke sogar erst ab 18. Zwar leerte der Erziehungsberechtigte laut Polizeibericht das frisch bestellte Getränk nach der Diskussion mit den Beamten aus, ob er dies aus Überzeugung tat, blieb offen.

jennifer
schrieb:
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Doch, theoretisch schon. Für die Jugendlichen (über 14 unter 16 Jahren alt) gilt hierbei, dass dann eine Abgabe zulässig ist, wenn eine personensorgeberechtigte Person sie begleitet = Personensorgeberechtigt bedeutet so gut wie, die person die das sorgerecht hat (meist eltern)! es reicht nicht, wenn ein zettel geschrieben wird dass die erziehungsbeauftragung übertragen wird (wie meist bei veranstaltunen angewendet wird). Naja ob das so pädagogisch wertvoll ist, die Kinder mit 14 Jahren saufen zu lassen sei dahingestellt! |
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Hannah
schrieb:
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darf man glaub ich nicht nein ich glaube man darf erst ab 16 alk kaufen un trinken.hab das hier gefundn: An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Bier, Wein, Sekt und Mixgetränke mit Bier, Wein oder Sekt ( = andere alkoholische Getränke), nicht abgegeben oder ausgeschenkt werden. Für die Jugendlichen (über 14 unter 16 Jahren alt) gilt hierbei, dass dann eine Abgabe zulässig ist, wenn eine personensorgeberechtigte Person sie begleitet; eine erziehungsbeauftragte Person reicht hierbei nicht aus. An Jugendliche über 16 Jahren dürfen Bier, Wein und deren Mixgetränke in unbegrenzter Menge abgegeben werden. klingt so als ob es erst ab 16 erlaubt is. |
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Alex
schrieb:
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ab 14 darf man doch bier trinken... ...wenn die eltern dabei sind. oder versteh ich da was falsch an dem gesetz? § 9 (2)Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (1) 2 -> andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. und als jugendlicher gilt man ab 14 hat die polizei also selber keine ahung oder was? |
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Geschrieben von: Polizeibericht
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