Unbedachtes Handeln löst Großeinsatz aus

 

Symbolbild

KREIS FREUDENSTADT. Drei Jugendliche hatten im April für viel Aufregung gesorgt und einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Jetzt standen sie vor dem Jugendgericht in Horb ...

Die Anklage lautete auf unerlaubtes Führen einer Schusswaffe. Was war passiert? Drei junge Männer waren an einem schönen Aprilabend gegen 20 Uhr mit drei Luftgewehren im Waldgebiet Gewann Lichthof unterwegs und machten dort Schießübungen auf einen Holzstapel und Tannenzapfen. Ein Jäger sah die Jungen mit den Waffen aus einem Auto aussteigen. Da er trotz 40-jähriger Erfahrung nicht erkennen konnte, ob es sich um scharfe Waffen handelte, verständigte er die Polizei.

Einer der Angeklagten hatte eine Waffe von den Großeltern dabei, ein Zweiter  hatte zwei Waffen im Internet bestellt, die Maschinengewehren sehr ähnelten. Da das Trio über 18 Jahre war, gab es dabei keine Probleme. Nicht nur für den Jäger, sondern auch für die eingetroffene Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Horb waren es nicht ersichtlich, ob die Waffen echt oder unecht waren.

So verständigte man weitere Einsatzkräfte zum Umstellen des Gebiets und einen Polizeihubschrauber, der über dem Wald kreiste. Einer der Polizeibeamten gab schließlich den Befehl zum Zugriff. Die Einsatzkräfte überwältigten die drei Angeklagten auf dem Weg zurück zum Fahrzeug, warfen sie auf den Boden, legten sie auf den Bauch und fesselten sie. Der Polizeihubschrauber trat seinen Rückweg an, und die Zusatzkräfte der Polizei wurden zurück gerufen. Vor Gericht waren sie Heranwachsenden geständig und reuig: "Wir haben unbedacht gehandelt und wollten niemand stören. Es war eine Dummheit von uns", so ihre Worte vor Gericht. Sie kommen aus einem ordentlichen Elternhaus. Einer möchte sogar Polizeibeamter werden.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, Anke Peh, erklärte: "Wenn mir jemand so ein Ding unter die Nase halten würde, wüsste ich auch nicht, ob echt oder unecht." Keiner der drei Angeklagten ist vorbestraft. Bei der Urteilsfindung waren sich Staatsanwältin, die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe und Richter Wolfgang Heuer einig: Das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von jeweils 300 Euro eingestellt. Das Geld dient der Zahlung des Polizeieinsatzes. Richter Wolfgang Heuer betonte zum Schluss: "Wer das sieht, könnte meinen, eine Mörderbande ist unterwegs. Ihnen ist wohl erst im Nachhinein klar geworden, wie gefährlich es für Sie war, denn die Polizei hätte die Sache auch falsch einschätzen können."

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