Tankstelle überfallen: 21-Jährigem droht Gefängnis

ALTENSTEIG. Der 21-Jährige aus Altensteig, der die dortige MTB-Tankstelle überfallen und die Verkäuferin in seine Gewalt gebracht hat, muss mit einer Haftstrafe rechnen ...
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Die Staatsanwaltschaft beantragte am zweiten Verhandlungstag eine Gesamtstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Die Verteidigung folgte weitgehend den Ausführungen von Staatsanwalt Marc Barunovic und stellte keinen eigenen Antrag zum Strafmaß. Folgt die Große Strafkammer des Landgerichts Tübingen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, wird der 21-jährige Türke wohl in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sehen sowohl der Stuttgarter Anwalt Andreas Baier als auch Barunovic als gegeben.
Beide stützten sich in ihren Plädoyers unter anderem auf die Ausführungen des ärztlichen Gutachters Stephan Bork, der bei dem Angeklagten eine undifferenzierte Schizophrenie diagnostizierte. Die Auswirkung der psychischen Probleme schränkte Bork aber auf den vierten und letzten Anklagepunkt ein. Der bezieht sich auf die Flucht des Angeklagten vor der Polizei, mit der er sich in Sindelfingen eine wilde Verfolgungsjagd lieferte. Neben einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Fahren ohne Führerschein wird dem Angeklagten eine versuchte schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Mehrfach soll er versucht haben, bei Tempo 160 ein vor ihm fahrendes Polizeifahrzeug zu rammen.
Verkäuferin bedroht
Geschnappt wurde der 21-Jährige als er die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Das Auto gehörte der 29-jährigen Verkäuferin der MTB-Tankstelle, die der Angeklagte kurz zuvor in Altensteig ausgeraubt hatte. Die Verkäuferin hatte er mittels eines Messers, das er ihr an Kehle und Bauch hielt, gezwungen, ihn bis zu einem Altensteiger Teilort zu fahren. Davor musste sie ihm den Schlüssel für die Tankstelle und den Alarmcode aushändigen. Der Angeklagte erbeutete rund 1100 Euro Bargeld, Zigaretten im Wert von 1800 Euro, Prepaidkarten und einen PC.
Während Bork die Steuerungsfähigkeit des jungen Mannes bei der Autofahrt eingeschränkt sah, konnte er dies für den Raub und die Freiheitsberaubung zwar nicht völlig ausschließen, sah dies aber durch mehrere überlegte Handlungen des Angeklagten als eher unwahrscheinlich an.
Das vergleichsweise geringe Strafmaß begründete Staatsanwalt Barunovic mit der Annahme eines minder schweren Falles. Dafür spreche die psychische Situation, aber auch die allgemein schwierige Lebenssituation des Angeklagten. Der hatte sich zudem geständig gezeigt und am ersten Verhandlungstag bei seinem 29-jährigen Opfer, die weiterhin in Angst lebt, entschuldigt.

Geschrieben von: Markus Katzmaier
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