Mordfall von Ebhausen wird neu aufgerollt

EBHAUSEN. Der Mordfall von Ebhausen wird vor einer Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts neu aufgerollt. Und wieder wird die Frage gestellt: War es Mord oder nicht?
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Als Mordfall Ebhausen wurde der gewaltsame Tod eines 15-jährigen Jungen im Februar vergangenen Jahres bis zur Urteilsverkündung im Dezember bezeichnet. Das Landgericht Tübingen verurteilte die beiden zur Tatzeit 18 und 14 Jahre alten Angeklagten aber wegen Totschlags.
Jetzt dürfte es wieder um Mord gehen, wenn der Fall vor einer Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts neu aufgerollt wird. Dorthin hat ihn nämlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen. Alle drei Verfahrensbeteiligten hatten seinerzeit Revision eingelegt. Die der beiden Angeklagten, die wohl auf eine mildere Strafe als die verhängten acht, beziehungsweise drei Jahren hofften, wurde verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft und des Nebenklagevertreters hin wurde das Urteil mit seinen Feststellungen aufgehoben. Diese gehen nach wie vor davon aus, dass das Geschehen, das damals nicht nur die Bürger von Ebhausen erschütterte, Mord war.
Mit 30 Stichen in den Hals getötet
An der Schuld der Angeklagten hatte es bei den Tübinger Richtern keinen Zweifel gegeben. Sie sahen es als erwiesen an, dass der ältere Verurteilte sein Opfer am Abend des 25. Februar hinter dem Feuerwehrmagazin Ebhausen erst niederschlug, auf ihn kniete und ihn dann mit einer Kordel zwei bis drei Minuten lang bis zur Bewusstlosigkeit strangulierte. Dann habe er ihn mit 30 Stichen in den Hals getötet. Der jüngere Angeklagte habe laut Gericht dabeigestanden, ohne einzugreifen, habe den Tatort vor den tödlichen Stichen aber verlassen – und das, obwohl er wusste, dass der Ältere das Opfer umbringen würde. Weil er die Tötung nicht verhinderte, wurde der Jüngere wegen "Totschlags durch Unterlassen" verurteilt.
Das Motiv für die Bluttat sahen die Richter – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft – nicht in der Rache für eine Anzeige bei der Polizei. Das Opfer hatte ausgesagt, dass ihm der 18-Jährige einen illegalen Wurfstern verkauft hatte.
Laut einer Mitteilung des Landgerichts hielt die Kammer die "übertriebene Geltungssucht" des Haupttäters für das Tatmotiv. Weil er von Gleichaltrigen nicht ernst genommen worden sei, habe er sich eher jüngeren Jugendlichen zugehörig gefühlt. Mit der Tötung des Opfers habe er seiner Umgebung demonstrieren wollen, zu was er tatsächlich fähig sei, so ein Gerichtssprecher damals.
Wann sich das Heilbronner Gericht jetzt des Falls annehmen wird, steht noch nicht fest. Der Calwer Anwalt Rainer Reichle, der in Tübingen Nebenklagevertreter war, könnte sich vorstellen, dass das im kommenden Frühjahr sein könnte. Und dann werde es wohl auch um Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Heimtücke gehen. Der Bundesgerichtshof habe das ja in seiner Entscheidung auch nicht ausgeschlossen.

Irmgard Noll
schrieb:
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Mordfall Ebbnausen Ich finde es Traurig, das ein 14-jähriger Junge in einen Mordfall verwickelt ist. Der eigentliche 18-jährige Täter ist aus meiner Sicht zu Bemitleiden. Da kann jeder mal wieder sehen, was Eltern aus Ihren Kindern gemacht haben. Kinder werden doch oft nur in die Welt gesetzt damit Mutti nicht Arbeiten muss, und dafür gibt es noch viel zu viel Geld für. Das Geld könnte man in anderen sinnvollen Projekten (z.b. Jugendtreffs mit Pädagogen und Jugendhelfern) - aber für so was hat der Staat kein Geld.Die Jugendlichen sind sich selber überlassen und lungern den ganzen Tag auf der Strassen rum. |
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Geschrieben von: Hans-Jürgen Hölle
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