Jahrelange Gefängnisstrafen für brutalen Mord

EBHAUSEN. Für den kaltblütigen Mord an ihrem 15 Jahre alten Freund im Februar 2010 in Ebhausen sind zwei junge Männer zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt worden ...
SIEHE AUCH: Bluttat von Ebhausen wird in Heilbronn verhandelt
Das Urteil des Landgerichts Heilbronn lautete am Montag auf Mord in Mittäterschaft. Der Haupttäter, ein zur Tatzeit 18-Jähriger, muss für neun Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, sein 14-jähriger Komplize erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren. Das Heilbronner Gericht sah es als erwiesen an, dass der 18-Jährige im Februar 2010 hinter dem Feuerwehrmagazin der 5000-Einwohner-Gemeinde Ebhausen das Opfer mit einer Kordel bis zur Bewusstlosigkeit würgte und ihm danach rund 30 Messerstiche ins Genick und in den Hals zufügte. Der jüngere Mittäter legte laut Gericht zwar nicht selbst Hand an, soll den Mord aber gebilligt haben.
Schon kurz nach der Tat, die in dem kleinen Ort Entsetzen ausgelöst hatte, konnte die Polizei die beiden Jugendlichen festnehmen, da der Haupttäter gegenüber Freunden mit der grausamen Tat geprahlt hatte. Die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaften gingen so schnell voran, dass der erste Prozess gegen die beiden Jugendlichen noch im gleichen Jahr über die Bühne gehen konnte. Die Anklage lautete auch damals auf Mord, doch das Landgericht Tübingen verurteilte die beiden Angeklagten im Dezember 2010 wegen Totschlags zu mehrjährigen Jugendstrafen von acht Jahren für den Haupttäter und drei Jahren für den Helfer.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil aber auf. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten Revision eingelegt und wollten damals eine Verurteilung wegen Mordes erreichen.
Schon im Juni 2012 sollte der Fall vor dem Heilbronner Landgericht verhandelt werden. Damals wurde das Verfahren allerdings wegen der Erkrankung eines Mitglieds der 2. Großen Jugendkammer bereits nach dem ersten Prozesstag abgebrochen.
Ausgangspunkt für die Tat war laut Gericht eine Anzeige von der Mutter des späteren Opfers bei der Polizei. Sie bezichtigte den 18-Jährigen, ihrem Sohn einen Wurfstern verkauft zu haben. Der Sohn bestätigte die Vorwürfe gegen seinen Freund.
Als die Polizei deshalb ein Ermittlungsverfahren einleitete, schwor der 18-Jährige den Ermittlern zufolge Rache. Die beiden Täter äußerten sich in dem Verfahren, das fast komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, nicht zu der Tat.

Geschrieben von: (sgb)
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