Kommunalwahl 2009: Mehr Durchblick für Jungwähler

 
Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhält man eine Wahlbenachrichtigung.Woher weiß ich, ob ich wählen darf?
An den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg darf jeder Erwachsene teilnehmen, der entweder einen deutschen Pass oder den eines anderen Mitgliedsstaates der EU besitzt und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in dem Ort hat, wo er wählen will. Alle Wahlberechtigten stehen im sogenannten Wählerverzeichnis einer Gemeinde und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung per Post. Darin stehen noch einmal das Datum, die Uhrzeit und das Wahllokal, in dem man seine Stimmen abgeben darf.


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Kommunalwahl 2009: Mehr Durchblick für Jungwähler
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Woher weiß ich, ob ich wählen darf?
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